Bestellen Sie jetzt!
Sie erreichenuns unter der
gebührenfreien
Servicenummer
Die in Kursivschrift gefassten Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, sondern nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Teil A: Allgemein geltende Bestimmungen
1. Allgemeines - Geltung
1) Soweit wir (nachstehend auch "Verkäufer" genannt) uns in Form von Rahmen-, Kauf- oder Lieferverträgen (nachstehend zusammen auch "Vertrag" oder "Verträge" genannt) verpflichten oder den Abschluss eines solchen Vertrages anbieten, Produkte an einen Dritten (nachstehend auch "Käufer" genannt) zu verkaufen und/oder zu liefern, finden auf sämtliche Verträge und/oder Angebote diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich Anwendung, soweit in einem Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
2) Bei Widersprüchen oder Abweichungen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Inhalten eines Vertrages oder Angebots gehen letztere vor. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird widersprochen; diese werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.
3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Folgegeschäfte, selbst wenn in einem diesbezüglichen Angebot oder Vertrag diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Ferner gelten sie auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Käufers einen Vertrag vorbehaltlos ausführen.
2. Angebote; Vertragsabschluss
1) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Angaben über Maße, Gewichte, Analysen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Die leistungsbeschreibenden Angaben sowie technischen Daten in Angeboten, Leistungsbeschreibungen, Präsentationen, sonstigen Informations- und Werbematerialien sowie in anderen Unterlagen, die dem Käufer vor oder mit dem Angebot überlassen werden, werden sorgfältig erstellt, stellen jedoch mangels ausdrücklicher Kennzeichnung als solche keine Beschaffenheitsgarantien oder sonstige Zusicherung dar.
2) Alle Nebenabreden zu, Ergänzungen von und Änderungen eines von uns erstellten Angebots oder eines Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung durch uns; dies gilt insbesondere für die Vereinbarung von Preisen, Leistungsdaten oder -zeiträumen. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses nach Satz 1 bedarf ebenfalls der Schriftform gemäß Satz 1.
3. Kaufpreise; Steuer-, Zoll-, Abgaben- und/oder Gebührenerhöhung
1) Der in einem Angebot genannte oder in einem Vertrag vereinbarte, von dem Käufer zu zahlende Kaufpreis versteht sich, soweit in einem Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, frei Haus geliefert sowie einschließlich Steuern, Zölle, Abgaben, IWO-Beitrag und Gebühren. Eine nach Abgabe des Angebots oder Abschluss des Vertrages in Kraft tretende Erhöhung dieser Steuern, Zölle, Abgaben, des IWO-Beitrags und/oder Gebühren berechtigen den Verkäufer, den angebotenen oder vereinbarten Kaufpreis um den Betrag der für die noch offene Liefermenge wirksam werdenden Steuer-, Zoll-, Abgaben-, IWO-Beitrags- und/oder Gebührenerhöhung zu erhöhen.
2) Soweit nach Abgabe eines Angebots oder Abschluss eines Vertrages eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Beimischung von Biokraftstoffen, insbesondere eine Änderung der diesbezüglichen Bestimmungen des BImSchG in Kraft tritt, infolge derer der Verkäufer zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile oder einer Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat gezwungen ist, dem/n dem Käufer zu liefernden Produkt/en erstmals oder zusätzlich Biomasse beizumischen, ist der Verkäufer berechtigt, den angebotenen oder vereinbarten Kaufpreis um die für den Verkäufer aus dieser Beimischung resultierenden Mehrkosten zu erhöhen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn der Verkäufer wegen einer Gesetzesänderung gemäß Satz 1 gezwungen ist, zur Belieferung des Käufers erstmals oder zusätzlich Produkte zu erwerben, denen Biomasse beigemischt ist und die daher teurer sind, als zuvor zu erwarten war.
3) Auf Verlangen des Verkäufers erteilt der Käufer seiner Hausbank für die dem Verkäufer zustehenden Zahlungsansprüche, insbesondere - aber nicht ausschließlich - für solche auf Zahlung der jeweiligen Kaufpreise, einen den Vorgaben des Verkäufers entsprechenden Abbuchungsauftrag.
4) Der in einem Angebot oder einem Vertrag genannten Kaufpreis versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der zum jeweiligen (Teil)Lieferzeitpunkt geltenden gesetzlichen Höhe.
4. Lieferung, Terminen und Fristen
1) Für das Einhalten von Lieferfristen und -terminen haften wir nur, wenn wir insoweit eine Zusage gegeben haben.
2) Unverschuldete Betriebsstörungen (z.B. Streiks) und andere Ereignisse höherer Gewalt sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung befreien uns für die Dauer des Hindernisses von der Leistungspflicht und führen zu einer entsprechenden Verschiebung von Terminen oder Fristen, die auch eine angemessene Wiederanlaufzeit beinhaltet. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Im Fall von sonstigen nicht von uns zu vertretenden Behinderungen der Leistungserbringung, insbesondere bei Änderungen von gesetzlichen Vorschriften, sonstigen Regelungen, Genehmigungen und dergleichen, die nach Abgabe eines Angebots oder Abschluss eines Vertrages in Kraft treten und für die Durchführung des jeweiligen Vertrages von Bedeutung sind, oder bei Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Hindernisse bei der Durchführung eines Vertrages haben wir Anspruch auf eine angemessene Anpassung von Terminen oder Fristen.
3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Anlieferungsfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Das Entladen muss unverzüglich und ohne Gefahr für das Fahrzeug und dessen Fahrer erfolgen können. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden. Die den Lieferschein unterzeichnenden Personen gelten uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfanges bevollmächtigt, sowie unsere Lieferung nach Unterzeichnung des Lieferscheines als erfolgt.
5. Vorzeitige Beendigung eines Vertrages
1) Unbeschadet etwaiger anderer Vereinbarungen in dem jeweiligen Vertrag ist der Verkäufer berechtigt, einen Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber Käufer fristlos zu kündigen, insbesondere wenn: a) der Käufer es unterlässt, trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung eine fällige Zahlung zu leisten, oder b) sich die Vermögensverhältnisse des Käufers wesentlich verschlechtern oder er seine Zahlungen einstellen muss oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird, oder c) der Käufer trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung von einer Woche eine zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Sicherheit nicht leistet.
2) Mit Zugang einer Kündigung werden zu dem darin bestimmten Zeitpunkt der Beendigung des jeweiligen Vertrages alle zugunsten des Verkäufers offenen Beträge fällig und zahlbar.
3) Jede Kündigung eines Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6. Gefahrenübergang
1) Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache, an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über, spätestens jedoch mit Verlassen der Versandstelle.
2) Der Übergabe gemäß Abs. 1 steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug mit der Annahme der Ware ist.
7. Lager- und Transportmittel; Mengenfeststellung; Obliegenheiten des Käufers
1) Von uns gestellte Lager- und Transportmittel, welche ausdrücklich als Leihgebinde deklariert sind, sind nach der Entleerung der verkauften Ware unverzüglich zurückzugeben. Der Käufer trägt bis zum Wiedereingang der Lager- und Transportmittel auf der Versandstelle oder an dem von uns bezeichneten Ort die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung, auch in Fällen höherer Gewalt. Unsere Lager- und Transportmittel dürfen nur zum Transport und zur Lagerung der von uns gelieferten Ware verwandt werden. Anderenfalls sind wir zur sofortigen Rückforderung berechtigt. Sie sind unverzüglich nach Entleerung fracht- und spesenfrei in reinem und unbeschädigtem Zustand an die Versandstelle oder an die von uns genannte Adresse zurückzusenden. Wir sind berechtigt, bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen die Lager- und Transportmittel auf Kosten des Käufers reinigen und bei Beschädigung zu seinen Lasten instand setzen zu lassen.
2) Bei Selbstabholung gilt das vom Abgangslager oder -werk durch Verwiegen oder Vermessen ermittelte Gewicht oder Volumen. Bei Anlieferung gelten die Angaben der geeichten Messeinrichtung des Straßentankwagens oder die Angaben auf dem Gebinde.
3) Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Tankanlage und die Einfüllvorrichtungen in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.
8. Beanstandung und Gewährleistung
1) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich, nachdem er sie erhalten hat, zu prüfen. Handelsüblich zulässige und technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.
2) Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, jedoch spätestens binnen Wochenfrist schriftlich anzuzeigen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Ware noch unvermischt ist und sich unterscheidbar im Besitz des Käufers befindet sowie von dem Käufer zwei Proben von jeweils mindestens 500 ml zur Verfügung gestellt werden. Proben gelten nur dann als Nachweis für die tatsächlichen Eigenschaften der beanstandeten Ware, wenn uns Gelegenheit gegeben wurde, uns von einer einwandfreien Probeentnahme zu überzeugen oder aber die Probe von uns selbst gezogen wurde.
3) Wegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Nacherfüllung leisten wir nur in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache. Soweit uns die Nacherfüllung binnen vom Käufer zu setzender angemessener Frist nicht gelingt sowie bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer unbeschadet etwaiger Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche nach seiner Wahl Minderung (Herabsetzung der vereinbarten Vergütung) verlangen oder - sofern die Pflichtverletzung nicht nur unerheblich ist - vom Vertrag zurücktreten.
4) Für Nacherfüllung haften wir bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Leistungsgegenstand geltenden Verjährungsfrist. Für die Ausübung des Rücktrittsrechts gilt § 218 BGB.
9. Schadenersatz
1) Soweit sich aus zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und/oder den Bestimmungen gemäß Abs. 2 nichts Abweichendes ergibt, ist unsere Haftung auf Schadens- oder Aufwendungsersatz ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Wir haften auch nicht für technische Auskünfte oder Beratungsleistungen, es sei denn es wurde dafür eine besondere Vergütung schriftlich vereinbart oder es handelt sich um vertragswesentliche Leistungen im Sinne des Abs. 2 Satz 2.
2) In den Grenzen gemäß Abs. 3 haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die entweder a) auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, b) infolge einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder c) durch eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflicht entstanden sind. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut.
3) Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit angelastet werden kann, verjähren Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche in zwölf Monaten und ist die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
4) Soweit unsere Haftung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Organe und unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere unserer Mitarbeiter.
10. Zahlungsbedingungen; Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Abtretungsverbot
1) Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung im Vertrag hat der Käufer unsere Rechnungen sofort nach Erhalt netto ohne jeden Abzug frei Erfüllungsort zu bezahlen. Etwaig vereinbarte Zahlungsfristen beginnen mit dem Tag der Lieferung. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
2) Eine Zahlung per Scheck oder Wechsel ist nur aufgrund vorheriger Vereinbarung möglich. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur erfüllungshalber; als Zahlungszeitpunkt gilt die Wechsel- oder Scheckeinlösung, beim Wechsel- oder Scheckverfahren der Zeitpunkt der Enthaftung. Alle Kosten und Spesen für die Diskontierung oder Einziehung der Wechsel oder Schecks trägt der Käufer.
3) Gegen unsere Forderungen kann der Käufer nur mit von uns anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur wegen eines Anspruchs aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach § 320 Abs. 2 BGB steht dem Käufer nicht zu. Der Käufer ist nicht befugt, die Rechte aus einem Vertrag ganz oder teilweise, außer mit dem schriftlichen Einverständnis des Verkäufers, abzutreten oder in sonstiger Weise auf einen Dritten zu übertragen.
4) Der Käufer kommt in Zahlungsverzug, wenn er auf eine nach Fälligkeit erfolgende Mahnung nicht leistet. Spätestens tritt der Verzug auch ohne Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein.
5) Reichen die Zahlungen des Käufers nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung - auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.
11. Verlängerter Eingentumsvorbehalt
1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller uns gegenüber dem Käufer zustehenden Forderungen einschließlich aller hiermit verbundenen Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Zinsen) unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
2) Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden, noch sicherungsübereignen. Im Falle einer Pfändung durch einen Dritten hat er in geeigneter Weise auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich von der Pfändung zu unterrichten.
3) Wird unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Eigentumsvorbehaltsware zum Gesamtwert.
4) Der Käufer ist zum Verbrauch sowie zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zur Einbringung unserer Eigentumsvorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass etwaige Forderungen gemäß Abs. 6 auf uns auch tatsächlich übergehen.
5) Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unsere Eigentumsvorbehaltsware zu verbrauchen, zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubringen, enden mit unserem Widerruf infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers.
6) Der Käufer tritt hiermit sämtliche bereits entstandenen oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung oder Einbringung unserer Eigentumsvorbehaltsware mit allen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung mit Abschluss des jeweiligen Vertrages bereits an. Wurde die Eigentumsvorbehaltsware verarbeitet, vermischt oder vermengt und haben wir hieran in Höhe des Rechnungswertes Miteigentum erlangt, steht uns die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert unserer Rechte an der Ware zu.
7) Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, die gemäß Abs. 6 an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt mit unserem Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers uns gegenüber oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In solchen Fällen sind wir berechtigt, die Schuldner dieser Forderungen von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine vollständige Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen gemäß Abs. 6 mit Namen und Anschrift der Schuldner, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen, uns alle für die Durchsetzung dieser Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen in Kopie zur Verfügung zu stellen sowie uns die Überprüfung seiner entsprechenden Auskünfte anhand seiner Originalunterlagen zu ermöglichen.
8) Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere sämtlichen dem Käufer gegenüber bestehenden Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
9) Wird zunächst von uns gelieferte Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes von uns zurückgenommen, so liegt hierin nur dann ein Rücktritt von dem jeweiligen Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir können uns aus der zurückgenommenen Eigentumsvorbehaltsware nach vorheriger schriftlicher Anzeige von der Verkaufsmöglichkeit an den Käufer durch freihändigen Verkauf befriedigen.
10) Der Käufer hat die Eigentumsvorbehaltsware sowie solche Sachen gemäß Abs. 3, welche in unserem Miteigentum stehen, mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns zu verwahren und diese gegen die üblichen Gefahren, insbesondere gegen Feuer, Diebstahl und Wasser zu versichern. Der Käufer tritt seine Ansprüche, die ihm wegen des Verlusts oder Beschädigung der Eigentumsvorbehaltsware gegen die Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung mit Abschluss des jeweiligen Vertrages an.
12. Geheimhaltung; Datenschutz
1) Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrages über die jeweils andere Vertragspartei erlangten Informationen - soweit sie nicht
a) jedermann zugänglich sind,
b) ihre Weitergabe für die jeweils andere Vertragspartei ersichtlich ohne Nachteil ist oder c) aufgrund einer gesetzlichen Auskunftspflicht einer Behörde oder einem Gericht offengelegt werden müssen - während und auch für zwei Jahre nach Durchführung einer Festpreisbasis-Transaktion vertraulich zu behandeln.
2) Die personenbezogenen Daten des Käufers wie z. B. Name und Adresse werden bei dem Verkäufer sowie Dritten, denen sich der Verkäufer zur Durchführung eines Vertrages bedient, erhoben, gespeichert und verarbeitet. Der Verkäufer ist mittels dieser personenbezogenen Daten zur Bonitätsprüfung des Käufers berechtigt, insbesondere Auskünfte bei Kreditinstituten, Auskunfteien oder sonstigen Kreditinformationssystemen einzuholen und Negativdaten abzuspeichern.
3) Der Käufer ist damit einverstanden, dass der Verkäufer die personenbezogenen Daten des Käufers, insbesondere auch Telefonnummer und Emailadresse zum Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung für seine Produkte nutzt. Der Käufer hat jederzeit das Recht, dieser Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Zudem ist der Käufer berechtigt, sich in Datenschutzbelangen an den Datenschutzbeauftragten des Verkäufers zu wenden. Umfassende Hinweise zum Datenschutz findet der Käufer im Internet unter www.praeg.de. Auf Wunsch werden sie dem Käufer in Papierform zu Verfügung gestellt.
13. Anwendbares Recht; Gerichtsstand und Erfüllungsort; Salvatorische Klausel
1) Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Keine Anwendung finden solche Bestimmungen, die auf eine anderweitige Rechtsordnung verweisen.
2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag, auch für Wechsel- oder Scheckverfahren, ist je nach sachlicher Zuständigkeit das für den Sitz des Verkäufers zuständige Amts- oder Landgericht. Wir sind jedoch auch dazu berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
3) Erfüllungsort für unsere sämtlichen Lieferungen ist am Sitz der Raffinerie oder des Auslieferungslagers, ab der/dem die Lieferung erfolgt. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist am Sitz des Verkäufers.
4) Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Vertrag eine Regelungslücke enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrags nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame bzw. durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Eine Regelungslücke ist durch eine ergänzende Regelung der Vertragsparteien auszufüllen, welche dem wirtschaftlichen Zweck des jeweiligen Vertrags möglichst weitgehend entspricht.
Teil B: Nur für Festpreisbasis-Transaktionen geltende Bestimmungen
Werden auf Verlangen übersandt und liegen in unseren Geschäftsräumen zur Einsicht aus.